Institutionen

Unternehmen

Im Unternehmensrecht ist die Mitwirkung des Notars immer dann vorgesehen, wenn es besonders wichtig wird – etwa bei der Neugründung von Gesellschaften, der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, der Liquidation, bei Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder Geschäftsführerwechseln.

Wir begleiten Sie während Ihrer gesamten unternehmerischen Tätigkeit als zuverlässiger und flexibler Partner – von der gründlichen Beratung von Existenzgründern (inklusive Wahl der passenden Rechtsform und Entwurf einer rechtssicheren Satzung) bis hin zur zügigen notariellen Umsetzung eines bereits von Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater entwickelten Konzepts.

Da viele Maßnahmen im Geschäftsleben keinen Aufschub dulden, sind wir darauf eingestellt, die notwendigen Dokumente auch kurzfristig unterschriftsreif vorzubereiten. Eine reibungslose Zusammenarbeit mit Ihren anwaltlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern ist für uns selbstverständlich.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Unternehmensnachfolge. Wenn es an der Zeit ist, die nächste Generation am Familienunternehmen zu beteiligen oder das Unternehmen vollständig zu übergeben, entwickeln wir – gemeinsam mit Ihrem Steuerberater – ein maßgeschneidertes Konzept, das einen rechtssicheren und steueroptimierten Überganggewährleistet und gleichzeitig der ausscheidenden Generation das gewünschte Maß an Kontrolle und wirtschaftlicher Absicherung erhält.

Vereine

Vereine ermöglichen es Menschen, gemeinsame Interessen zu verfolgen und Ideale zu verwirklichen – vom kleinen Kaninchenzüchterverein bis zum ADAC mit über 20 Millionen Mitgliedern. Deutschland gilt mit rund 600.000 Vereinen zu Recht als „Land der Vereine“: Statistisch gesehen ist jeder zweite Deutsche in mindestens einem Verein aktiv – ob im Sport, im Karneval, im Tierschutz oder in einem Förderverein.

Ein Verein wird erst dann rechtsfähig, wenn er als eingetragener Verein (e.V.) in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht aufgenommen wird.

An dieser Stelle kommt der Notar ins Spiel. Für die elektronische Kommunikation mit dem Vereinsregister sind wir zuständig – damit Sie sich auf die eigentlichen Aufgaben Ihres Vereins konzentrieren können. Wir übernehmen:

  • die Erstanmeldung Ihres neu gegründeten Vereins,
  • die Anmeldung von Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen oder der Vereinsauflösung.

Unser Service geht dabei über die reine Übermittlung hinaus: Wir weisen Sie rechtzeitig auf die einzuhaltenden Formalien hin, prüfen Ihre Unterlagen vor der Einreichung und stehen Ihnen auch dann zuverlässig zur Seite, wenn das Registergericht einmal Rückfragen oder Beanstandungen hat.